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Versorgungsverträge mit den Verbänden der Leistungsträger

 

Es bestehen Versorgungsverträge gemäß § 111a SGB 5:

Versorgungsvertrag § 24 SGB 5

Versorgungsvertrag § 41 SGB 5 

 

Das Therapeutikum WestFehmarn ist als Privatkrankenanstalt gemäß § 30 GO anerkannt und damit Beihilfe berechtigt.